Die Reitvorschrift H.Dv.12, zuletzt am 18.08.1937 aktualisiert, war eine “Dienstvorschrift 12” des deutschen Heeres.
Sie befasst sich mit der Ausbildung von Pferd und Reiter für den Einsatz in Kavallerieeinheiten. Viele der Ausbildungsregeln sind nach dem 2. Weltkrieg in die moderne Pferdeausbildung nach den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eingeflossen.
Aus der Einleitung:
Der Krieg fordert vom Reiter die sichere Beherrschung des Pferdes im Gelände, vom Pferd Gehorsam, Gewandheit und Ausdauer. Dieses Ziel zu erfüllen, ist das Ziel der Ausbildung von Reiter und Pferd. Dauernden Erfolg wird sie nur haben, wenn alle Vorgesetzten und Untergebenen von der Freude am Reiten und der Liebe zum Pferd beseelt sind.
Inhalt:
Teil A
I. Allgemeines
Teil B Reitlehre
II. Sitz und Hilfen
III. Andiezügelstellen und Beizäumen
IV. Entwicklung der Gangarten
V. Übungen auf ebenem Hufschlag
VI. Bodenarbeit, Springen und Geländereiten
VII. Verhalten auf ungehorsamen Pferden
VIII. Bearbeitung des Pferdes ohne Reiter
IX. Bearbeiten von Pferden mit Gebäudefehlern
X. Besondere Übungen
Teil C Ausbildung der Pferde
XI. Dressur der Pferde im 1. und 2. Jahr
Teil D Ausbildung der Reiter
XII. Rekruten
XIII. Mannschaften im 2. Dienstjahr und Unteroffiziere
XIV. Offiziere
Teil E Sonderbestimmungen
XV. Einteilung der Reitabteilungen
XVI. Besichtigungen
Autoren | Unbekannt |
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Ausgabe | 2017 |
Format | 192 Seiten, mit zahlr. Abbildungen, Format 15 x 16 cm, broschiert |
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